a) Fr die Ladetanks und die Lade- und Lschleitungen drfen rostfreie Sthle der Typen 416 und 442 und Gusseisen nicht verwendet werden.

b) Die Ladung darf nur mittels Tauchpumpen oder mittels Druckentleerung durch Inertgas gelscht werden. Jede Pumpe muss so angeordnet werden, dass die Ladung nicht wesentlich erwrmt wird, falls die Pumpendruckleitung abgesperrt oder in anderer Weise blockiert wird.

c) Die Ladung muss gekhlt und bei Temperaturen unter 30 C gehalten werden.

d) Die Sicherheitsventile mssen auf einen Druck von nicht weniger als 550 kPa (5,5 bar) berdruck eingestellt sein. Der maximale Einstelldruck muss besonders genehmigt sein.

e) Whrend der Befrderung muss der Freiraum ber der Ladung mit Stickstoff abgedeckt werden (siehe auch Unterabschnitt 7.2.4.18). Ein automatisches Stickstoffversorgungssystem muss installiert werden, damit der Innendruck des Ladetanks nicht unter 7 kPa (0,07 bar) abfllt, wenn die Ladungstemperatur infolge der Auentemperatur oder aus anderen Grnden abfllt. Zur Gewhrleistung der automatischen Druckregelung muss eine ausreichende Stickstoffmenge an Bord mitgefhrt werden. Fr die Abdeckung ist Stickstoff mit einem handelsblichen Reinheitsgrad von 99,9 Vol.% zu verwenden. Eine Batterie von Stickstoff-Flaschen, die ber ein Druckreduzierventil mit den Ladetanks verbunden ist, kann in diesem Zusammenhang als "automatisch" angesehen werden.

Das erforderliche Stickstoffpolster muss so beschaffen sein, dass die Stickstoffkonzentration im Dampfraum des Ladetanks zu keiner Zeit geringer als
45 % ist.

f) Vor dem Beladen und, solange ein Ladetank diesen Stoff flssig oder gasfrmig enthlt, muss der Ladetank und die zugehrigen Leitungen mit Stickstoff inertisiert sein.

g) Die Berieselung muss mit fernbettigten Armaturen versehen sein, welche vom Steuerhaus oder im Falle eines Kontrollraumes von dort aus bettigt werden knnen.

h) Es ist eine bergabeeinrichtung vorzusehen, um die Notabgabe von Ethylenoxid im Falle unkontrollierbarer Selbstreaktion zu ermglichen.